Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Woche-Pass AG, Version 1.0
Sursee, 1. Juni 2009


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und der Woche-Pass AG, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Woche-Pass AG über die Schaltung von Inseraten, Werbung oder Erzeugung von Drucksachen kommt erst durch Annahme durch die Woche-Pass AG zustande. Die Annahme erfolgt a) durch Übermittlung einer Empfangs- oder Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail, b) durch Schaltung des Inserates bzw. der Werbung oder c) durch Ausführung des Druckauftrages. 

Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichenden Preisabsprachen haben erst dann Gültigkeit, wenn diese von der Woche-Pass AG schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber weiterhin Vertragspartei und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).

Eine Herausgabepflicht der Woche-Pass AG für Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht nicht. Es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.


3. Preise und Tarife

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und er MwSt. treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten.

Weichen die Preise der Tarifdokumentation von den online publizierten Preisen ab, so gehen die online publizierten Preise vor.


4. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen der Bezahlung per Kreditkarte, Postfinance (Debitkarte), per Banküberweisung oder per Einzahlungsschein.

a) Die Bezahlung per Kreditkarte, Postfinance oder Banküberweisung erfolgt im Voraus. Die Zahlung wird bei Bestellungseingang fällig. Im Falle der Banküberweisung sendet die Woche-Pass AG dem Auftraggeber nach eingegangener Bestellung eine Bestätigung mit allen notwendigen Angaben für die Banküberweisung. 

b) Bei Bezahlung per Einzahlungsschein sind die Rechnungen innert 30 Tagen ohne Abzüge, wie Skonto und anderen Rabatten zu bezahlen. Für unberechtigte Abzüge wird eine Nachfakturierung vorgenommen. 
Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins richtet sich nach Art. 104 Abs. 3 OR. Etwaige Mahn- und Inkassokosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Die Woche-Pass AG behält sich vor:

  • die Bestellungen, Insertionen, Produktionen  etc. von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Durch die Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in die Einholung einer Bonitätsauskunft ein.
  • Vorauszahlungen oder die Leistung einer Sicherheit zu verlangen. 
  • die Zahlungsbedingungen zu ändern, sowie laufende Lieferungen, Insertionen und Produktionen bei Zahlungsausständen, mangelnder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder begründetem Verdacht auf betrügerische Absichten  zu sistieren oder einzustellen.

5. Redaktionelle Beiträge

Die Woche-Pass AG veröffentlicht keine Gratis-PR Berichte und redaktionelle Beiträge. Diese können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. Redaktionelle Beiträge können vom Auftraggeber jedoch in Form und zu den Bedingungen eines normalen Inserates aufgegeben werden.


6. Änderung und Sistierung von Inseraten

Änderungen und Sistierungen sind nur bis zum angekündigten Änderungs-Aufgabeschluss in schriftlicher Form möglich. Die Woche-Pass AG behält sich das Recht vor, jederzeit die inhaltliche Änderung von Insertionen zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw., zu sistieren oder zu verändern.


7. Mängel

Mängel bei der Produktion, wie z.B. Druckfehler oder drucktechnische Mängel, die den Sinn und Zweck des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen weder zum Preisnachlass noch zu Ersatzansprüchen. Für Inserate, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für Vorlagen, deren Qualität von der Woche-Pass AG beanstandet und trotz entsprechender Intervention nicht durch einwandfreie Vorlagen ersetzt wurden. Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht nur dann, wenn das Inserat durch grössere Mängel in der technischen Wiedergabe seine Werbewirkung einbüsst. Preisreduktionen werden höchstens im Umfang der Erscheinungskosten gewährt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Erscheinen oder Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung bzw. Erscheinung als angenommen.


8. Platzierungswünsche

Die Woche-Pass AG bestimmt über die Platzierung von Inseraten. Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese von der Woche-Pass AG akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag erhoben. 
Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie die verspätete Auslieferung aus technischen Gründen berechtigt weder zur Zahlungsverweigerung noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.


9. Gut-zum-Druck der Inserate

Das Gut-zum-Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt und nur sofern die Druckunterlagen mindestens 3 Arbeitstage vor dem Inserateschluss bei der Woche-Pass AG vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den vorgeschriebenen Terminen, selbst wenn das Gut-zum-Druck noch aussteht.


10. Autokorrekturen

Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.


11. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Woche-Pass AG zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster, Produkten und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.


12. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge

Die von der Woche-Pass AG erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, etc.) und Werkzeuge bleiben ihr Eigentum.


13. Haftung

Der Woche-Pass AG übergebene Datenträge, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber selbst zu tragen. 
Für vom Auftraggeber angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Woche-Pass AG keine Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird nicht übernommen. Die Haftung der Woche-Pass AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.


14. Inhaltliche Verantwortlichkeit

Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate und Werbung verantwortlich. Es stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen Marken- und Urheberrechte sowie gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung trägt er die volle Verantwortung für allfällige die Woche-Pass AG betreffenden Konsequenzen. Insbesondere ist er verpflichtet, sämtlich im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 
Die Woche-Pass AG gibt keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen im Hinblick auf die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der wiedergegebenen Inhalte - auch nicht für solche von Dritten - ab. 
Die Woche-Pass AG behält sich das Recht vor, Texte, Bilder und Links abzuändern oder ohne Angaben von Gründen abzulehnen.


15. Archivierung

Eine Pflicht zur Archivierung für Arbeitsunterlagen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggabers. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneuter Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet.


16. Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Woche-Pass AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Woche-Pass AG und endet mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Woche-Pass AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Woche-Pass AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Woche-Pass AG für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.


17. Schutzrechte / Geistiges Eigentum

Sämtliche in der online erscheinenden sowie gedruckten Ausgabe des Woche-Passes enthaltenen Inhalte und Logos sind urheberrechtlich und/oder durch andere Schutzrechte geschützt. Jede Nutzung, auch auszugsweise, insbesondere für kommerzielle Zwecke, bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Woche-Pass AG. Erlaubt ist die Anfertigung einer Kopie von Inhalten ausschliesslich zur persönlichen, nichtgewerblichen Nutzung (Eigengebrauch).


18. Datenschutz

Die Woche-Pass AG verpflichtet sich zur Einhaltung der massgebenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Nutzer und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.

Beim Abonnieren des Newsletters, Bestellungen von Informationen oder Offerten sowie bei der Auftragsabwicklung werden Personendaten in elektronischer Form gespeichert. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nicht. Im Übrigen hat der Inserent auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung zu untersagen.

Die Woche-Pass AG verpflichtet sich bei Chiffre-Inseraten zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. In begründeten Fällen kann den Justiz- und Verwaltungsbehörden die Identität des Chiffreinserenten bekannt gegeben werden. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffre-Inserenten.


19. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Woche-Pass AG behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekanntgegeben. Sollte der Auftraggeber durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.


20. Anerkennung

Die Erteilung eines Auftrags bzw. einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ein.


21. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen der Woche-Pass AG und dem Auftraggeber untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Streitigkeiten ist Sursee vereinbart.


22. Schlussbestimmung

Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmunen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.


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