Donnerstag, 21. November 2024
Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen».
Bei den Rechtsauskunftsstellen erhalten Rechtssuchende eine 15-minütige, unentgeltliche Orientierungshilfe. In kurzen, persönlichen Gesprächen geben Ihnen Anwältinnen und Anwälte des Aargauischen Anwaltsverband erste Auskünfte zu Ihren Rechtsfragen und zeigen Ihnen Wege für das weitere Vorgehen auf.
Das Sekretariat des Aargauischen Anwaltsverbandes erteilt weder telefonisch noch schriftlich Rechtsauskünfte. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Unentgeltliche Rechtsauskunft wird in der Regel an den nachfolgend aufgeführten Tagen erteilt. Abweichungen (z.B. aufgrund von Feiertagen) bleiben vorbehalten. Fragen zu den einzelnen Terminen richten Sie bitte direkt an die Gemeindeverwaltungen.